
Du möchtest gerne Auszubildende begleiten? Dann ist der Ausbildereignungsschein, den du nach Bestehen der AEVO-Prüfung erhältst, unerlässlich.
Die Rolle des Ausbilders bietet nicht nur eine Herausforderung, sondern auch die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung. Als Ausbilder bleibst du fachlich auf dem Laufenden und hilfst gleichzeitig, qualifizierte Fachkräfte speziell für dein Unternehmen auszubilden. Da es sich um eine verantwortungsvolle Rolle handelt, müssen angehende Ausbilder bestimmte Qualifikationen und Fähigkeiten nachweisen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen.
Als Ausbilder begleitest du Auszubildende während ihrer gesamten Ausbildungszeit in deinem Unternehmen, von der Rekrutierung bis zum Abschluss. Zu deinen Aufgaben gehört es, passende Ausbildungsberufe und -plätze anzubieten und ggf. Kooperationen mit anderen Ausbildungsbetrieben zu organisieren.
Nach der Auswahl deiner Auszubildenden folgt die Planung des Ausbildungsablaufs und die Erstellung der Ausbildungsverträge. Hierbei musst du die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und die Ausbildungsordnung sowie den Ausbildungsrahmenplan deines Berufes berücksichtigen.
Für die effektive Planung, Durchführung und Bewertung von Lehr- und Lernprozessen ist es essenziell, verschiedene Inhalte und Lehrmethoden zu kennen. Diese solltest du situationsgerecht und entsprechend den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans einsetzen.
Du begleitest deine Auszubildenden während ihrer gesamten Ausbildung und unterstützt sie als Berater in verschiedenen Anliegen. Dein Wissen über betriebliche Mitbestimmungsstrukturen, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Betriebsrat, hilft dir dabei, effektiv zu beraten.
Als Ausbilder obliegt dir auch die Vorbereitung deiner Auszubildenden auf die Abschlussprüfungen. Dazu zählen Techniken zum Umgang mit Prüfungsangst und das Durchführen von Übungsprüfungen, sowie die Erstellung von Abschlusszeugnissen.
Grundsätzlich kann jeder ausbilden, der die fachliche, persönliche und arbeitspädagogische Eignung nachweist, mit Ausnahme der in § 29 BBiG genannten Ausschlusskriterien. Zum Beispiel darf niemand ausbilden, der eine strafrechtliche Verurteilung erhalten hat, die eine Beschäftigung mit Minderjährigen ausschließt.
Die Voraussetzungen umfassen die persönliche Eignung (im Allgemeinen gegeben, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen) und die fachliche Eignung, die in § 30 BBiG definiert wird. Diese beinhaltet eine abgeschlossene Ausbildung im entsprechenden Berufsfeld und den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit dem Bestehen der AEVO-Prüfung erbracht werden.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) definiert alle Anforderungen, die zur Ausbildung Jugendlicher notwendig sind. Die AEVO-Prüfung überprüft, ob die angehenden Ausbilder die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten besitzen.
Die AEVO-Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen/praktischen Teil zusammen. Bei Bestehen beider Teile erhältst du deinen Ausbilderschein.
Bei Nichtbestehen kannst du die Prüfung zweimal wiederholen. Bei einer erneuten Anmeldung zur Prüfung müssen jedoch beide Teile der Prüfung wiederholt werden.
Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung erfordert ein umfassendes Verständnis der verschiedenen Aspekte des Ausbildungsprozesses. Durch den Austausch mit anderen und das Nutzen guter Lernmaterialien kannst du dich optimal auf die AEVO-Prüfung vorbereiten. Unser AEVO-Prüfungstrainer bietet dir alle notwendigen Informationen und Übungen für eine erfolgreiche Prüfung.