
Möchtest du als Ausbilder tätig werden und fragst dich, welche Voraussetzungen du mitbringen musst? In diesem Artikel klären wir dich auf, welche Anforderungen gesetzlich verpflichtend sind und wo es Spielraum gibt. Nicht immer ist ein klassischer Berufsabschluss notwendig, und es gibt mehrere Wege, die Anforderungen zu erfüllen.
Welche Voraussetzungen sind gesetzlich gefordert?
Die gesetzlichen Anforderungen für einen Ausbilderschein sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG), konkret in Paragraph 30, festgelegt. Danach musst du zwei Dinge erfüllen: du brauchst fachliche Eignung und persönliche Eignung. Diese beiden Säulen sind nicht verhandelbar, sie sind zwingend erforderlich.
Die fachliche Eignung bedeutet, dass du die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen in deinem Handwerk oder in deinem Beruf hast. Du musst also praktisch wissen, wovon du sprichst, wenn du einen Auszubildenden unterweist. Die persönliche Eignung bedeutet, dass du die pädagogischen, sozialen und ethischen Fähigkeiten hast, um junge Menschen auszubilden. Du darfst nicht vorbestraft sein und solltest den Willen haben, auszubilden.
Es gibt keine zwingende Altershürde. Theoretisch kannst du mit 18 Jahren bereits den Ausbilderschein machen. Praktisch ist dies aber selten, da du ja erst fachliche Erfahrung sammeln musst.
Fachliche Eignung: Was zählt als Nachweis?
Die fachliche Eignung kann auf mehreren Wegen nachgewiesen werden. Der klassische Weg ist ein erfolgreich abgeschlossener Berufsabschluss in derselben oder einer verwandten Branche. Wenn du beispielsweise Elektriker bist, kannst du als Elektrikerausbilder arbeiten. Ein IHK-Gesellenbrief, ein Facharbeiterabschluss oder ein Meisterbrief gelten als Nachweis der fachlichen Eignung.
Allerdings muss der Abschluss nicht identisch sein. Wenn du einen ähnlichen Beruf erlernt hast oder in dem Bereich schon lange tätig bist, kann die fachliche Eignung auch anerkannt werden. Hier haben die Kammern einen Spielraum bei der Beurteilung. Du solltest mit deiner zuständigen Kammer sprechen, ob dein Abschluss anerkannt wird.
Auch berufliche Erfahrung kann ein Nachweis sein. Wenn du über viele Jahre in deinem Beruf gearbeitet hast, ohne einen formalen Abschluss zu haben, kannst du unter Umständen über Berufserfahrung die fachliche Eignung nachweisen. Manche Kammern akzeptieren beispielsweise fünf bis zehn Jahre Berufserfahrung als ausreichend, ohne dass ein Abschlusszeugnis vorhanden ist.
Auch Fortbildungen und Zusatzqualifikationen können berücksichtigt werden. Wenn du beispielsweise zahlreiche Fortbildungszertifikate in deinem Bereich hast, kann dies ein Zeichen für fachliche Kompetenz sein.
Persönliche Eignung: Was bedeutet das konkret?
Die persönliche Eignung ist ein breiteres Konzept. Sie bezieht sich auf deine Zuverlässigkeit, dein ethisches Verhalten und deine Fähigkeit, mit jungen Menschen zu arbeiten. Konkret bedeutet dies, dass du nicht erheblich oder wiederholte Straftaten begangen haben darfst, besonders nicht gegen Vermögen, gegen die Person, gegen die sexuelle Bestimmung oder gegen das Leben.
Auch Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder gegen die Gewerbeordnung sind problematisch. Wenn du in der Vergangenheit ein Kind gefährdet oder missbraucht hast, wirst du nicht als persönlich geeignet befunden.
Es geht auch um deine Eignung im Umgang mit jungen Menschen. Die Prüfer wollen sehen, dass du empathisch bist, dass du kommunikativ bist und dass du die Auszubildenden motivieren kannst. Dies wird in der Regel nicht durch ein Zertifikat nachgewiesen, sondern durch dein Verhalten in der Ausbildereignungsprüfung und durch Gutachten von Dritten.
Ein wichtiger Aspekt der persönlichen Eignung ist auch, dass du die Bereitschaft hast, die Auszubildenden fair und respektvoll zu behandeln. Diskriminierung jeglicher Art ist unvereinbar mit der persönlichen Eignung. Auch eine missbräuchliche Ausnutzung der Machtposition gegenüber Auszubildenden gefährdet deine Eignung.
Sonderfälle: Kein Berufsabschluss, Akademiker, Quereinsteiger
Was ist, wenn du keinen formalen Berufsabschluss hast, aber viel Erfahrung? Viele Kammern akzeptieren langjährige Berufserfahrung als Ersatz für einen Abschluss. Die Frage ist, wie lange ist „lang"? Dies ist regional unterschiedlich, liegt aber oft zwischen fünf und zehn Jahren. Du solltest dich direkt bei deiner Kammer erkundigen.
Was ist mit Akademikern? Ein Hochschulabschluss ist nicht automatisch ein Nachweis für fachliche Eignung in einem bestimmten Beruf. Wenn du Betriebswirt bist, bedeutet das nicht, dass du automatisch als Schreiner ausbilden darfst. Allerdings können Hochschulabsolventen, die in ihrem Fachbereich arbeiten, unter Umständen die fachliche Eignung nachweisen, wenn sie entsprechende Berufserfahrung haben.
Quereinsteiger sind Menschen, die neu in einem Beruf sind und ausbilden möchten. Dies ist prinzipiell schwierig, da die fachliche Eignung nicht vorhanden ist. Allerdings ist es möglich, wenn du beispielsweise eine Umschulung absolvierst und diese mit Berufserfahrung kombinierst. Die Kammern sind hier eher großzügig, wenn die Kombination plausibel ist.





