
Die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ist nicht mysteriös - aber sie unterscheidet sich deutlich von anderen Tests, die du vielleicht kennst. Sie überprüft nicht nur, ob du etwas weißt, sondern ob du es anderen Menschen tatsächlich beibringen kannst. Dieser Artikel zerlegt die Prüfung in ihre einzelnen Bestandteile und zeigt dir genau, worauf es bei jedem Abschnitt ankommt.
Was ist die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK genau?
Die Ausbildereignungsprüfung ist die offizielle Abschlussprüfung für die Qualifikation „Ausbildung der Ausbilder" (AdA). Sie wird bundesweit einheitlich strukturiert von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Mit dem Bestehen dieser Prüfung darfst du juridisch verbindlich als Ausbilder arbeiten und Auszubildende ausbilden. Die Prüfung ist nicht optional - wer ausbilden möchte, muss sie bestanden haben. Sie überprüft nicht nur dein theoretisches Wissen, sondern auch deine praktische Fähigkeit, dein Wissen an andere Menschen weiterzugeben.
Prüfungsformat: Schriftlich und praktisch
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Prüfungsteilen. Der erste Teil ist schriftlich und findet unter kontrollierten Bedingungen statt. Der zweite Teil ist praktisch und zeigt, ob du wirklich ausbilden kannst. Beide Teile müssen bestanden werden, damit die Prüfung insgesamt erfolgreich ist. Das bedeutet konkret, dass theoretisches Wissen allein nicht ausreicht - du musst auch zeigen, dass du es vermitteln kannst.
Schriftliche Prüfung: Aufbau, Dauer, Inhaltsgewichtung
Die schriftliche Prüfung dauert 180 Minuten und findet am gleichen Tag statt wie die praktische Prüfung. Sie umfasst insgesamt vier situative Aufgaben, die realistischen Ausbildungssituationen entsprechen. Du erhältst zu jeder Aufgabe umfangreiches Material - Texte, Szenarien, manchmal auch Bilder - und musst dann konkrete Fragen dazu beantworten. Die Aufgaben sind so gestaltet, dass du praktisches Wissen anwendest, nicht einfach nur Fakten aufsagst.
Die Aufgaben verteilen sich auf die vier Handlungsfelder der AdA-Ausbildung. Das erste Handlungsfeld behandelt die Ausbildungsvoraussetzungen und die rechtlichen Grundlagen. Das zweite befasst sich damit, wie du einen Ausbildungsplan gestaltest und Rahmenbedingungen schaffst. Das dritte Handlungsfeld geht um die praktische Durchführung der Ausbildung und die Unterstützung von Auszubildenden. Das vierte Handlungsfeld betrachtet den Abschluss der Ausbildung und die Vorbereitung auf Abschlussprüfungen. Jede Aufgabe wertet ein Handlungsfeld schwerpunktmäßig ab, aber alle vier Felder sind präsent. Die Prüfung verlangt von dir, dass du flexibel zwischen den Themenbereichen wechseln kannst und nicht nur in einer Sparte sattelfest bist.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfung funktioniert nach einem Punktesystem. Pro Aufgabe erreichst du maximal 25 Punkte, insgesamt also 100 Punkte. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, musst du mindestens 50 Punkte erreichen. Das entspricht einer Leistung von etwa 50 Prozent. Dies ist bewusst nicht extrem hoch angesetzt, weil die Prüfung praxisorientiert ist und nicht akademischer Anspruch verfolgt wird.
Praktische Prüfung: Unterweisungsprobe und Fachgespräch
Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen: der Unterweisungsprobe und dem anschließenden Fachgespräch. Die Unterweisungsprobe ist das Herzstück - hier zeigst du live, dass du ausbilden kannst. Du hältst eine Kurzunterweisung zu einem beruflichen Thema. Die Dauer liegt zwischen 15 und 20 Minuten. Dein Thema wählst du selbst und reichst es bei der Anmeldung ein, oder es wird dir vom Prüfungsausschuss gestellt, je nachdem wie deine Kammer dies regelt.
Die Unterweisungsprobe wird von mehreren Prüfern beobachtet und bewertet. Sie achten darauf, wie du deine Inhalte strukturierst, wie verständlich du erklärst, wie du mit Nachfragen umgehen, wie du Motivation aufbaust und wie du mit der Zeit umgehst. Es geht nicht darum, dass dein Vortrag perfekt ist, sondern dass erkennbar wird: Dieser Mensch kann andere Menschen in ihrem Lernprozess unterstützen.
Nach der Unterweisungsprobe schließt sich das Fachgespräch an, das etwa 15 Minuten dauert. Die Prüfer stellen dir Fragen zu deiner Unterweisungsprobe und zu ausbilderischen Themen insgesamt. Sie möchten verstehen, wie du deine Entscheidungen begründest, wie tief dein Verständnis ist und wie flexibel du auf unvorhergesehene Situationen reagierst. Das Fachgespräch ist weniger Abfrage, mehr Diskurs.
Auch die praktische Prüfung wird punktemäßig bewertet. Maximal gibt es 100 Punkte. Um zu bestehen, brauchst du mindestens 50 Punkte. Die Unterweisungsprobe macht dabei etwa 70 Punkte aus, das Fachgespräch etwa 30 Punkte.
Anmeldung: Unterlagen, Fristen, Ablauf
Die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung läuft über deine zuständige Kammer, also die IHK in deinem Bezirk oder auch die HWK, wenn du handwerklich tätig bist. Du benötigst typischerweise deine Personalien, eine gültige Identitätsnummer, einen Nachweis deiner beruflichen Tätigkeit und oft auch ein Anmeldeformular, das die Kammer bereitstellt. Manche Kammern verlangen einen Nachweis der Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung der Ausbilder, manche nicht. Das variiert regional.
Die Anmeldungsfristen sind nicht bundesweit einheitlich, sondern werden von jeder Kammer selbst festgelegt. Typisch ist eine Anmeldefrist von etwa vier bis acht Wochen vor dem Prüfungstermin. Es lohnt sich, frühzeitig zu checken, wann die nächsten Prüfungen in deiner Region stattfinden. Prüfungen werden meist mehrmals im Jahr angeboten - oft im Frühling und Herbst, manche Kammern auch quartalsweise.
Bei der Anmeldung musst du auch bereits angeben, ob du ein bestimmtes Unterweisungsthema selbst einbringen möchtest oder ob der Prüfungsausschuss es dir stellen soll. Wenn du selbst ein Thema vorschlägst, sollte es aus deinem beruflichen Bereich kommen und einen Umfang haben, der in 15 bis 20 Minuten sinnvoll darzustellen ist. Das ist strategisch wichtig, weil du dein Lieblingsthema selbst wählen kannst und so deine Stärken ausspielen kannst.





