
Die Ausbildereignungsprüfung (AEP) ist eine der wichtigsten beruflichen Qualifikationen, die du erwerben kannst, wenn du ausbilden möchtest. Sie besteht aus mehreren Teilen und prüft dein Wissen sowie deine praktischen Fähigkeiten. In diesem Artikel erfährst du detailliert, wie die Prüfung abläuft, worauf du achten musst und wie du dich optimal vorbereitet.
Was ist die Ausbildereignungsprüfung?
Die Ausbildereignungsprüfung ist das Verfahren, das nachweist, dass du die rechtlichen, fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllst, um ausbilden zu dürfen. Sie wird von den zuständigen Kammern durchgeführt, also von der IHK oder der HWK. Die Prüfung basiert auf der AEVO und prüft dich in den vier Handlungsfeldern, die jeder Ausbilder beherrschen muss.
Die Ausbildereignungsprüfung ist bundesweit einheitlich aufgebaut, wobei die Kammern in der Durchführung und Bewertung einige Spielräume haben. Das Zertifikat, das du nach erfolgreicher Prüfung erhältst, ist in ganz Deutschland gültig und wird von allen Arbeitgebern anerkannt.
Schriftlicher Teil: Aufbau, Dauer, Inhalte
Der schriftliche Teil der Ausbildereignungsprüfung ist die erste Hürde. Er dauert in der Regel 180 Minuten, also drei Stunden. In dieser Zeit bearbeitest du Aufgaben, die sich auf die vier Handlungsfelder beziehen. Die Fragen werden überwiegend in Form von Fallbeispielen und Szenarien gestellt, nicht einfach als Wissensfragen.
Der schriftliche Teil prüft dein grundlegendes Verständnis der Ausbilderaufgaben. Du musst beispielsweise Ausbildungspläne bewerten können, wissen, wie du einen Auszubildenden motivierst, oder rechtliche Fragen beantworten. Die Inhalte sind praxisorientiert und beziehen sich auf konkrete Situationen im Ausbildungsalltag.
Die Aufgaben sind in der Regel Multiple-Choice oder offene Fragen mit mittlerer Komplexität. Du brauchst keine tiefen Spezialkenntnisse, sondern sollst zeigen, dass du die grundsätzlichen Anforderungen der AEVO verstanden hast. Besonders wichtig ist, dass du die vier Handlungsfelder in Kontexten anwenden kannst, nicht nur theoretisch nachsagen.
Praktischer Teil: Unterweisungsprobe und Fachgespräch
Der praktische Teil besteht aus zwei Elementen: der Unterweisungsprobe und einem Fachgespräch. Diese beiden Teile finden an einem Termin hintereinander statt. Zusammen dauern sie in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten.
Die Unterweisungsprobe ist der Kern des praktischen Teils. Du musst einen Auszubildenden oder einen anderen Teilnehmer in einer berufstypischen Tätigkeit unterweisen. Diese Unterweisung dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Du wählst ein Thema aus deinem Beruf, das sich gut vermitteln lässt, und unterweist die Zielperson live vor der Prüfungskommission. Diese schaut zu, beobachtet dein didaktisches und methodisches Vorgehen und bewertet später, ob du die Anforderungen erfüllst.
Nach der Unterweisungsprobe folgt das Fachgespräch. Hier stellt die Prüfungskommission Fragen zur Unterweisung, zum gewählten Thema und zu deinen Methoden. Du sollst erklären, warum du diese Methode gewählt hast, wie du die Lernfortschritte überprüfst und wie du den Auszubildenden motivierst. Das Fachgespräch ist nicht prüfend, sondern eher eine Diskussion über deine Herangehensweise.
Die vier Handlungsfelder als Prüfungsgrundlage
Alle Teile der Ausbildereignungsprüfung orientieren sich an den vier Handlungsfeldern der AEVO. Es ist wichtig, dass du diese verstehst und sie in der Prüfung anwenden kannst. Das erste Handlungsfeld behandelt die Ausbildungsvoraussetzungen und die Eignung des Ausbilders. Hier geht es um rechtliche Grundlagen, um die Frage, wer ausbilden darf, und um die Dokumentation dieser Eignung.
Das zweite Handlungsfeld befasst sich mit der Planung der Ausbildung. Du musst zeigen, dass du einen Ausbildungsplan erstellen, Ziele definieren und die Ausbildung zeitlich strukturieren kannst. Hier spielen auch die Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen eine Rolle.
Das dritte Handlungsfeld ist die Durchführung der Ausbildung. Dies ist das praktischste Handlungsfeld und wird besonders in der Unterweisungsprobe geprüft. Du musst zeigen, dass du Inhalte vermitteln, Fragen beantworten, Probleme lösen und den Lernprozess gestalten kannst.
Das vierte Handlungsfeld behandelt die Kontrolle und Evaluation der Ausbildung. Du musst beweisen, dass du die Fortschritte überprüfen, Feedback geben und die Qualität der Ausbildung sicherstellen kannst. Dies geschieht beispielsweise durch Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungsvorbereitung und Lernkontrollen.
Bestehensvoraussetzungen und Bewertung
Um die Ausbildereignungsprüfung zu bestehen, musst du sowohl im schriftlichen als auch im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen zeigen. Es gibt also nicht einfach einen Gesamtpunktewert, sondern beide Teile müssen bestanden sein.
Im schriftlichen Teil wird in der Regel mit Punkten bewertet. Du brauchst normalerweise mindestens 50 Prozent der Punkte, um zu bestehen. Im praktischen Teil wird deine Unterweisungsprobe und dein Fachgespräch von der Prüfungskommission bewertet. Hier sind die Kriterien eher qualitativ: Hast du die Inhalte klar vermittelt? Hast du eine angemessene Methode gewählt? Bist du auf die Fragen eingegangen?
Die genauen Bestehensregelungen können regional unterschiedlich sein. Du solltest dich bei der zuständigen Kammer informieren, wie genau die Bewertung erfolgt. In jedem Fall ist die Prüfung nicht übermäßig schwer, wenn du dich gut vorbereitet hast. Die Prüfer erwarten keine perfekten Ausbilder, sondern competente Fachleute, die zeigen, dass sie die Aufgabe erfüllen können.





