
Wenn du einen Mitarbeiter ausbilden möchtest oder selbst als Ausbilder tätig bist, wirst du früher oder später auf die AEVO stoßen. Diese Abkürzung steht für „Ausbildereignungsverordnung" und regelt verbindlich, wer überhaupt ausbilden darf und welche Qualifikationen dafür notwendig sind. Doch was verbirgt sich konkret hinter dieser Verordnung, und warum ist sie für dein Unternehmen so wichtig? In diesem Artikel erklären wir dir die AEVO umfassend.
Was ist die AEVO genau?
Die AEVO ist eine Rechtsverordnung des Bundes, die seit Jahrzehnten Bestand hat und kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Sie definiert die Anforderungen, die ein Ausbilder erfüllen muss. Es geht dabei nicht nur um fachliche Qualifikationen, sondern auch um pädagogische Fähigkeiten, methodische Kompetenz und die Eignung zur Ausbildung von jungen Menschen.
Die aktuelle Fassung basiert auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wurde zuletzt 2009 reformiert. Die AEVO ist ein zentrales Dokument im deutschen Berufsbildungssystem und gilt sowohl für Industrie und Handel (IHK) als auch für das Handwerk (HWK).
Wozu dient die AEVO?
Die AEVO hat mehrere zentrale Funktionen. Sie sichert die Qualität der Berufsausbildung, indem sie festlegt, wer ausbilden darf. Dies schützt sowohl die Auszubildenden, die von qualifizierten Fachleuten unterrichtet werden, als auch die Betriebe, die sichergehen können, dass ihre Ausbildung einen hohen Standard hat.
Zudem dient die AEVO der Vereinheitlichung. In einem föderalen System wie Deutschland ist es wichtig, dass die Ausbildungsstandards deutschlandweit vergleichbar sind. Die AEVO stellt sicher, dass ein Ausbilderschein aus Bayern genauso anerkannt ist wie einer aus Schleswig-Holstein.
Ein weiterer Zweck besteht darin, dass die AEVO eine Kontrollfunktion hat. Prüfungsämter und Kammern können anhand der Verordnung überprüfen, ob ein Betrieb die rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Geschichte und Entwicklung der AEVO
Die AEVO wurde erstmals 1972 erlassen und markierte damals einen Wendepunkt in der deutschen Berufsausbildung. Zuvor gab es deutlich weniger strukturierte Vorgaben für Ausbilder. Mit der Gründung der AEVO entstand zum ersten Mal eine bundesweite, einheitliche Regelung.
1985 folgte eine erste Novellierung, die bereits damals modernisiert wurde. Dann kam 2003 eine weitere Überarbeitung, die die Anforderungen an die Pädagogik und Didaktik erhöhte. Die bisherige starre Fokussierung auf Fachkompetenz wurde aufgelockert, und es wurden explizit Anforderungen an die Vermittlung von Inhalten und die Ausbildungsmethodik aufgenommen.
Die letzte große Reform fand 2009 statt. Diese Version ist die, die heute noch gilt. Sie führte eine noch stärkere Orientierung an Handlungsfeldern ein und betont die Selbstständigkeit und das Methodische Vorgehen des Ausbilders noch mehr als zuvor.
Was regelt die AEVO konkret?
Die AEVO regelt im Wesentlichen vier Handlungsfelder, die jeder Ausbilder beherrschen muss. Das erste Handlungsfeld betrifft die Ausbildungsvoraussetzungen und die Eignung des Ausbilders. Hier geht es um die Frage: Bin ich überhaupt berechtigt, auszubilden? Das zweite Handlungsfeld behandelt die Planung der Ausbildung. Der Ausbilder muss Ausbildungspläne erstellen und die Ausbildung strukturieren können.
Das dritte Handlungsfeld befasst sich mit der Durchführung der Ausbildung. Wie vermittle ich Inhalte? Wie motiviere ich den Auszubildenden? Welche Methoden nutze ich? Das vierte und letzte Handlungsfeld beschäftigt sich mit der Kontrolle und Evaluation. Der Ausbilder muss den Fortschritt überprüfen und den Auszubildenden Feedback geben können.
Die AEVO schreibt vor, dass du diese vier Handlungsfelder beherrschen musst, um die Prüfung zu bestehen. Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, wobei der praktische Teil eine sogenannte Unterweisungsprobe enthält, in der du deine Fähigkeiten unter Beweis stellst.
Zusammenhang mit dem BBiG
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die AEVO sind eng miteinander verwoben. Das BBiG ist das Dachgesetz für die gesamte Berufsausbildung in Deutschland. Die AEVO ist eine Ausführungsverordnung zum BBiG, konkretisiert also das allgemeine Gesetz für die Ausbilderqualifizierung.
Im BBiG ist beispielsweise festgelegt, dass ein Ausbildungsbetrieb einen persönlich und sachlich geeigneten Ausbilder haben muss. Die AEVO erklärt dann präzise, was diese Eignung bedeutet und wie sie nachgewiesen wird. Ohne die AEVO wäre das BBiG zu vage. Mit der AEVO wird die Vorschrift operationalisierbar und überprüfbar.
Das BBiG gibt auch vor, dass die Ausbildereignung durch eine Prüfung nachgewiesen werden muss, es sei denn, es gibt eine Ausnahme. Diese Prüfung wird nach den Regeln der AEVO durchgeführt.





